Ab dem 1. Juli 2025 ermöglicht EUCARIS die Ausgabe von Auszügen aus dem europäischen Fahrerlaubnisregister an berechtigte Personen. Dieses Verfahren stärkt den grenzüberschreitenden Zugang zu Führerscheindaten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit im Verkehrs- und Fahrerlaubniswesen.
Ein Auszug kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger eines EU-Mitgliedstaates beantragt werden, sofern ein gültiger EU-Führerschein eines anderen EU-Staates vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Führerschein nicht im Aufenthaltsstaat selbst ausgestellt wurde.
Welche Informationen enthält der Auszug?
Der Führerschein-Auszug umfasst folgende personenbezogene Daten:
- Vorname
- Familienname
- Wohnort (zum Zeitpunkt der Ausstellung)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Führerscheinnummer
- Ausstellungsstaat
- Ausstellungsdatum
- Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Antragstellung und Verwendung
Die Bereitstellung erfolgt auf Grundlage der geltenden europäischen Datenschutzregelungen und dient ausschließlich der persönlichen Information. Die Antragstellung ist über die jeweiligen Kontaktstellen oder über das Online-Portal von EUCARIS möglich. Es gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsstaates.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie unter eucaris-reg.info oder bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweis:
Der Auszug dient lediglich der Einsichtnahme und stellt kein Ersatzdokument für einen Führerschein dar.
EUCARIS – Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem
Stand: Juni 2025