EReg - EUCARIS

Behördenzugang zum EUCARIS-System

Zugelassene nationale und internationale Behörden können über diesen Bereich einen Zugang zum EUCARIS-System beantragen. Der Zugriff ermöglicht die strukturierte, datenschutzkonforme Abfrage von Fahrzeug- und Führerscheindaten im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit.

Die Anbindung erfolgt vollständig cloudbasiert – eine eigene technische Schnittstelle ist nicht erforderlich. Die Nutzung ist ausschließlich registrierten und autorisierten Stellen vorbehalten.

Kontakt

EUCARIS Secretariat

c/o RDW – the Netherlands Vehicle Authority
P.O. Box 777
2700 AT Zoetermeer
Niederlande

Kontakt per e-Mail:

Ab dem 01. Juli 2025 kann jeder EU-Bürger mit einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein einen Auszug beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das spezielle Formular unter „Auskunft beantragen“.

Ein Auszug enthält:
• Vorname, Nachname
• Wohnort
• Geburtsdatum und -ort
• Führerscheinnummer
• Ausstellungsstaat und -datum
• Erteilte Fahrerlaubnisklassen

Behörden, die berechtigt sind, auf das EUCARIS-System zuzugreifen, können den Zugang über das bereitgestellte Registrierungsformular auf eucaris-reg.info beantragen. Eine technische Voranbindung ist nicht erforderlich – der Zugriff erfolgt vollständig cloudbasiert.
Die Nutzung ist auf autorisierte Stellen beschränkt und unterliegt den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Abfrage wird protokolliert und ist zweckgebunden.

Ja. Alle Anfragen über unser Kontaktformular werden verschlüsselt übermittelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

Nein. Die Übermittlung relevanter Fahrerlaubnisdaten erfolgt ausschließlich durch die zuständige nationale Fahrerlaubnisbehörde. Eine eigenständige Eintragung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen oder zulässig.

Nein. Der Zugriff auf EUCARIS ist ausschließlich Behörden aus EU-Mitgliedstaaten sowie vertraglich eingebundenen Partnerstaaten (z. B. Norwegen, Island, Liechtenstein) vorbehalten. Drittstaaten sind grundsätzlich vom Zugang ausgeschlossen.

Ja. Über das System können bestimmte Daten zu gestohlenen oder gefälschten Fahrzeugen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht werden – sofern die entsprechenden Informationen im nationalen Register bereitgestellt werden.