Registerauszug gemäß EU-Richtlinie
Auskunft aus dem EUCARIS Register
Behördenzugang zum EUCARIS-System kann digital beantragt werden – ohne technische Anbindung.
EReg - EUCARIS
Auszug beantragen
Sollte EUCARIS einen Antrag über dieses Formular erhalten, wird davon ausgegangen, dass ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht.
Sofern der Antrag nicht personenbezogen oder nicht eindeutig zuordenbar ist, erfolgt keine Bearbeitung.
Bitte achten Sie auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Formular.
Rechtliche Grundlagen
Der Betrieb und die Nutzung des EUCARIS-Registers stützen sich u. a. auf folgende europäische Rechtsakte:
- - Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein
- - Verordnung (EU) 2018/1724 über den Zugang zu Verwaltungsverfahren
- - EUCARIS-Vertrag (zwischenstaatliche Grundlage)
Technische Besonderheiten
- - Das EUCARIS-Register basiert auf einer cloudbasierten Infrastruktur
- - Es besteht keine zentrale Datenspeicherung
- - Abfragen erfolgen ad hoc, also nur bei konkretem Anlass und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO)
Kontakt und Rückfragen
Allgemeine Fragen zum EUCARIS-System beantworten wir über das Kontaktformular.
Für nationale Anliegen ist weiterhin die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu kontaktieren.
Kontakt
EUCARIS Secretariat
c/o RDW – the Netherlands Vehicle Authority
P.O. Box 777
2700 AT Zoetermeer
Niederlande
Kontakt per E-Mail:
Dieser Auszug dient ausschließlich der Bestätigung der Fahrerlaubnisdaten für die betreffende Bürgerin bzw. den betreffenden Bürger.
Ein Auszug enthält:
• Vorname, Nachname
• Wohnort
• Geburtsdatum und -ort
• Führerscheinnummer
• Ausstellungsstaat und -datum
• Erteilte Fahrerlaubnisklassen
Ja. Alle Anfragen über unser Kontaktformular werden verschlüsselt übermittelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
Nein. Die Übermittlung relevanter Fahrerlaubnisdaten erfolgt ausschließlich durch die zuständige nationale Fahrerlaubnisbehörde. Eine eigenständige Eintragung durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen oder zulässig.