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Blitzer im EU-Ausland: Wie EUCARIS den Fahrzeughalter ermittelt

Wer mit dem Auto ins europäische Ausland reist, sollte sich bewusst sein, dass Geschwindigkeitsverstöße heute deutlich einfacher verfolgt werden können als noch vor einigen Jahren. Dank des EUCARIS-Netzwerks (European Car and Driving Licence Information System) können Behörden den Halter eines Fahrzeugs grenzüberschreitend ermitteln und Bußgeldverfahren einleiten.

Was passiert nach einem Blitzerfoto im Ausland?

Wird ein Fahrzeug beispielsweise in Frankreich, Spanien, Italien oder den Niederlanden geblitzt, speichern die zuständigen Behörden zunächst das Kennzeichen sowie weitere Informationen zum Verkehrsverstoß.

Handelt es sich um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, kann die Behörde über EUCARIS eine Anfrage an das Fahrzeugregister des Zulassungsstaates stellen. Dort werden die erforderlichen Halterdaten bereitgestellt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dadurch können Bußgeldbescheide auch an Fahrzeughalter in anderen europäischen Staaten zugestellt werden.

Welche Rolle spielt EUCARIS?

EUCARIS ist keine zentrale Datenbank, sondern eine sichere Kommunikationsplattform zwischen den nationalen Fahrzeug- und Führerscheinregistern Europas.

Das System ermöglicht unter anderem den Austausch von:

  • Fahrzeughalterdaten
  • Fahrzeugzulassungen
  • technischen Fahrzeuginformationen
  • Führerscheindaten (je nach Rechtsgrundlage)

Die eigentlichen Daten verbleiben stets in den nationalen Registern der jeweiligen Länder.

Welche Verkehrsverstöße werden verfolgt?

Die europäische Zusammenarbeit betrifft insbesondere schwerwiegende oder häufig auftretende Verkehrsverstöße. Dazu gehören beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer
  • Missachtung der Helmpflicht
  • Benutzung unzulässiger Fahrspuren

Je nach Land können weitere Verstöße erfasst werden.

Rechtsgrundlage für den Datenaustausch

Der Austausch der Fahrzeughalterdaten erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2015/413 über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Straßenverkehrsdelikten.

Ziel dieser Regelung ist es, die Verkehrssicherheit innerhalb Europas zu verbessern und sicherzustellen, dass Verkehrsverstöße unabhängig vom Zulassungsstaat verfolgt werden können.

Muss ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlt werden?

Ob ein ausländisches Bußgeld in Deutschland vollstreckt werden kann, hängt vom jeweiligen Verfahren sowie den geltenden europäischen Vorschriften ab. In vielen Fällen werden rechtskräftige Geldsanktionen zwischen den Mitgliedstaaten anerkannt und können auch im Heimatland des Fahrzeughalters durchgesetzt werden.

Es empfiehlt sich daher, Bußgeldbescheide sorgfältig zu prüfen und die jeweiligen Fristen einzuhalten.

Datenschutz bei EUCARIS

Der Datenschutz spielt beim Datenaustausch eine zentrale Rolle. EUCARIS speichert selbst keine personenbezogenen Daten dauerhaft. Das System vermittelt lediglich Anfragen zwischen den zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten.

Jede Datenabfrage erfolgt ausschließlich auf einer gesetzlichen Grundlage und unterliegt den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den nationalen Datenschutzgesetzen.

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