Der Kauf eines Fahrzeugs in einem anderen europäischen Staat ist längst keine Seltenheit mehr. Gebrauchtwagen werden grenzüberschreitend angeboten, Händler kaufen Fahrzeuge in anderen Ländern ein und Privatpersonen entscheiden sich gezielt für Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland.
Mit dem Import beginnt jedoch nicht nur der Transport in ein anderes Land. Vor einer erneuten Zulassung müssen Fahrzeug, Dokumente und die vorhandenen Informationen möglichst eindeutig zusammenpassen. Gerade hier können Registerdaten eine entscheidende Rolle spielen.
Denn ein Fahrzeug besteht aus Sicht einer Zulassungsbehörde nicht nur aus Fahrzeug und Zulassungsbescheinigung. Hinter ihm steht eine Registrierungshistorie mit Identifikations-, Zulassungs-, Status- und technischen Informationen.
Die Fahrzeugidentität als Ausgangspunkt
Eines der wichtigsten Merkmale für die eindeutige Zuordnung ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN).
Sie ermöglicht es, ein konkretes Fahrzeug mit den dazugehörigen Registerinformationen zu verknüpfen. Bei einem grenzüberschreitenden Vorgang kann dadurch geprüft werden, ob die Informationen des vorgelegten Fahrzeugs mit den Daten des bisherigen Registrierungsstaates übereinstimmen.
EUCARIS-Dienste sehen neben der VIN unter anderem Informationen zur Marke, Fahrzeugkategorie, Zulassung und zu technischen Merkmalen vor. EUCARIS
Damit bildet die Fahrzeugidentität die Grundlage für weitere Prüfungen.
Wann wurde das Fahrzeug erstmals zugelassen?
Das Datum der Erstzulassung ist bei importierten Fahrzeugen von besonderem Interesse.
Dabei ist zwischen der erstmaligen Registrierung eines Fahrzeugs überhaupt und einer späteren Registrierung in einem bestimmten Mitgliedstaat zu unterscheiden. In den über EUCARIS vorgesehenen Fahrzeugdatenelementen finden sich entsprechend sowohl das Datum der ersten Registrierung als auch Angaben zur Registrierung in einem Mitgliedstaat beziehungsweise zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. EUCARIS
Gerade bei Fahrzeugen, die bereits durch mehrere Staaten gegangen sind, können solche Informationen helfen, die vorhandenen Unterlagen einzuordnen.
Der aktuelle Fahrzeugstatus kann entscheidend sein
Ein Fahrzeug kann äußerlich vollkommen unauffällig erscheinen und mit Dokumenten vorgeführt werden. Trotzdem können im bisherigen Register zusätzliche Statusinformationen vorhanden sein.
Die von EUCARIS dokumentierten Datenelemente sehen beispielsweise Statusmeldungen vor, nach denen ein Fahrzeug als gestohlen, exportiert, abgemeldet oder in der Registrierung ausgesetzt geführt wird. Auch Hinweise auf eine schwere Beschädigung sowie gestohlene Zulassungsdokumente oder Kennzeichen können Bestandteil entsprechender Statusinformationen sein. EUCARIS
Solche Informationen können für die zuständige Behörde Anlass sein, einen Vorgang genauer zu prüfen.
Wichtig ist dabei: Eine Unstimmigkeit bedeutet nicht automatisch, dass mit dem Fahrzeug etwas Unrechtmäßiges geschehen ist. Unterschiedliche Verwaltungsverfahren, zeitliche Verzögerungen oder noch nicht aktualisierte Daten können ebenfalls zu Abweichungen führen.
Technische Daten müssen zum Fahrzeug passen
Beim Fahrzeugimport spielen nicht nur Eigentums- und Zulassungsinformationen eine Rolle. Ebenso wichtig sind die technischen Daten.
EUCARIS dokumentiert für entsprechende Dienste zahlreiche technische Merkmale. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugmarke, Handelsbezeichnung, Fahrzeugkategorie, europäische Typgenehmigung, Variante und Version, Aufbau, Masse, Motorleistung, Hubraum und Kraftstoff beziehungsweise Energiequelle. EUCARIS
Bei einer Wiederzulassung können solche Informationen dabei helfen, die vorgelegten Fahrzeugdokumente mit den vorhandenen Registerinformationen abzugleichen.
Auch technische Untersuchungen können Informationen liefern
Je nach Dienst und rechtlicher Grundlage können außerdem Daten aus technischen Untersuchungen von Bedeutung sein.
Der EUCARIS-PTI-Dienst sieht beispielsweise Informationen aus periodischen technischen Untersuchungen vor. Dazu gehören unter anderem VIN, Fahrzeugkategorie, Kilometerstand, Prüfdatum, festgestellte Mängel und das Ergebnis der Untersuchung. Als Rechtsgrundlage für diesen Dienst nennt EUCARIS die Richtlinie 2014/45/EU. EUCARIS
Damit können Registerinformationen über die reine Zulassung hinausgehen.
Was passiert bei einer Wiederzulassung in einem anderen Staat?
Besonders interessant ist der Informationsaustausch, wenn ein Fahrzeug aus einem EUCARIS-Mitgliedstaat in einen anderen gelangt und dort erneut registriert wird.
EUCARIS verfügt hierfür über einen sogenannten VH-Notification-Prozess. Wird ein exportiertes Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat erneut zugelassen, kann der neue Staat den bisherigen Staat über die Wiederzulassung informieren. Die Nachricht kann unter anderem VIN, Marke, bisheriges und neues Kennzeichen sowie das Datum der Wiederzulassung enthalten. EUCARIS
Auch eine abgelehnte Wiederzulassung kann übermittelt werden. In diesem Fall können neben VIN, Marke und bisherigem Kennzeichen auch Gründe für die Ablehnung angegeben werden. EUCARIS
Damit können die Register beider Staaten bei einem grenzüberschreitenden Zulassungsvorgang miteinander in Verbindung gebracht werden.
Wenn Dokument und Register unterschiedliche Informationen liefern
Gerade bei Importfahrzeugen können Unstimmigkeiten auftreten.
Das kann beispielsweise die VIN, das Datum der Erstzulassung, technische Eigenschaften, Zulassungsdokumente oder den registrierten Fahrzeugstatus betreffen.
Eine solche Abweichung sollte zunächst als Prüfanlass verstanden werden und nicht automatisch als Beweis für Manipulation oder Betrug.
Die zuständige Stelle muss klären, warum die Informationen voneinander abweichen. Entscheidend ist dabei der jeweilige Einzelfall und die hierfür geltende nationale beziehungsweise europäische Rechtsgrundlage.
Warum der grenzüberschreitende Datenaustausch immer wichtiger wird
Je stärker der europäische Gebrauchtwagenmarkt miteinander verbunden ist, desto wichtiger wird auch die Verbindung der nationalen Informationen.
Ein Fahrzeug kann in Staat A erstmals zugelassen, später nach Staat B verkauft und schließlich in Staat C erneut zugelassen werden. Dokumente begleiten das Fahrzeug – ein Teil seiner behördlichen Historie befindet sich jedoch weiterhin in den Registern der beteiligten Staaten.
Genau an dieser Stelle zeigt sich der Nutzen eines Systems wie EUCARIS: Nationale Register müssen nicht durch eine einzige zentrale europäische Fahrzeugdatenbank ersetzt werden, damit zuständige Stellen Informationen grenzüberschreitend austauschen können.